In Deutschland haben angestellte Frauen Anspruch auf Mutterschutz vor und nach der Geburt. Nach der Mutterschutzfrist, in der üblicherweise Mutterschaftsleistungen ausgezahlt werden, kommt meistens das Elterngeld. Beide Leistungen ergänzen sich, dienen aber unterschiedlichen Zwecken und wird auch von unterschiedlichen Stellen ausgezahlt
Was ist Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsgeld zahlen Krankenkasse und Arbeitgeber in der Schutzzeit:
Für Arbeitnehmer ist das
- 6 Wochen vor Geburtstermin
- 8 Wochen nach Geburt (12 bei Früh-/Mehrlingsgeburt)
Wer? Gesetzlich krankenversicherte Angestellte.
Höhe: Kasse bis 13 €/Tag, Arbeitgeber ergänzt auf volles Nettogehalt
Wichtig: Die ersten 8 Wochen nach der Geburt erhalten Arbeitnehmer Mutterschaftsleistungen und kein Elterngeld. Die Mutterschaftsleistungen sind in der Höhe des Durchschnittsbruttolohns vor der Geburt und ersetzen das Elterngeld in der Zeit. D.h. in den ersten beiden Monaten gibt es weiterhin das volle Gehalt durch Krankenkasse und Arbeitgeber und dafür werden automatisch 2 Monate Elterngeldanspruch abgezogen. Was kein Problem ist, denn Mutterschaftsleistungen sind höher als das Elterngeld.
Für Selbstständige gibt es normalerweise kein Mutterschaftsgeld, AUSSER du bist bei der KSK (Künstler Sozialkasse). Dann kannst du genau wie Arbeitnehmer 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutz und Mutterschaftsleistungen erhalten. Als KSK Mitglied kannst du aber auch freiwillig ganz oder teilweise auf Mutterschutz verzichten, das kann Sinn machen, wenn du Aufträge nicht verschieben kannst/willst und bis kurz vor oder direkt nach der Geburt wieder arbeiten möchtest.
Selbstständige, die eine Zusatzversicherung für Krankentagegeld haben, könnten auch Mutterschaftsleistungen durch die Krankenkasse erhalten, aber nur 13€/Tag, d.h. maximal 390€, da es keinen Arbeitgeber gibt, der den Rest aufstockt.
Meistens ist das weniger als der Elterngeldanspruch, daher macht es oft eher Sinn direkt nach der Geburt mit Elterngeld und nicht mit Mutterschaftsleistungen durch die Krankenkasse zu starten.
Was ist Elterngeld?
Elterngeld unterstützt Eltern finanziell, die nach der Geburt ihres Kindes ihre Arbeit reduzieren, um Zeit mit ihrem Kind zu verbringen. Diese Leistung wird durch den Staat erbracht.
Es gibt folgende Arten von Elterngeld:
| Art | Monatsbetrag | Dauer |
|---|---|---|
| Basiselterngeld | 300–1.800 € | Bis 14 Monate |
| ElterngeldPlus | Hälfte von BasisElterngeld | Bis 28 Monate |
| Partnerschaftsbonus | Variabel, normalerweise in Höhe von ElterngeldPlus | +2–4 Monate |
| Elterngeld gibt es entweder direkt nach der Geburt oder bei Anspruch auf Mutterschaftsleistungen nach den ersten beiden Monaten. |
Hauptunterschiede
| Merkmal | Mutterschaftsgeld | Elterngeld |
|---|---|---|
| Zahlt | Kasse + Arbeitgeber | Staat |
| Wann | 6 vor – 8 nach Geburt | nach dem Mutterschaftsgeld oder (ohne Anspruch auf Mutterschaftsleistungen) direkt nach der Geburt |
| Höhe | 100% Netto | 65% (ca.) Netto |
| Antrag | Über Arbeitgeber | Elterngeldstelle |
| Für wen | Nur Mutter | Beide Eltern |
Antragsunterlagen
Mutterschaftsgeld:
- Arztzeugnis (Termin)
- Arbeitgeberformular an Kasse
- Versichertennummer
Elterngeld:
- Elterngeldantrag
- Geburtsurkunde
- Einkommensnachweis (12 Monate vor Geburt)
- Ausweis/Aufenthaltstitel
- Mutterschaftsgeld-Bescheid (für Timing!)
- Manchmal weitere Dokumente
Nutze für den Elterngeldantrag den Kurs von Elterngeld-Guide!


