Diese Elterngeld-Enzyklopädie erklärt die wichtigsten Begriffe rund um Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit.
A
Antrag auf Elterngeld
Der Elterngeldantrag ist das offizielle Formular, mit dem Elterngeld beantragt wird.
Er kann erst nach der Geburt des Kindes eingereicht werden und muss aktiv gestellt werden – Elterngeld wird nicht automatisch gezahlt.
Je nach Bundesland erfolgt der Antrag digital, per Papier oder hier und da auch noch per Fax, Rauchzeichen oder Brieftaube (die letzten beiden sind Spaß. Das Fax nicht.) bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Aufenthaltstitel
Nicht-EU-Bürger:innen benötigen einen gültigen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis, um Elterngeld zu erhalten (z. B. Niederlassungserlaubnis, EU Blue Card).
B
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld ist die klassische Form des Elterngeldes.
Es wird für mindestens 2 und maximal 12 Monate pro Elternteil gezahlt (insgesamt bis zu 14 Monate, wenn beide Eltern Elterngeld beziehen). Alleinerziehende haben ebenfalls ein Anrecht auf 14 Monate.
Die Höhe liegt zwischen 300 € und 1.800 € pro Monat.
Bemessungszeitraum
Der Bemessungszeitraum ist der Zeitraum, aus dem das Einkommen zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird.
- Angestellte: meist die 12 Monate vor dem Mutterschutz
- Selbstständige: in der Regel das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt
Bestimmte Monate (bei Selbstständigen sogar ganze Jahre) können unter Umständen ausgeklammert werden.
Bescheinigung der Krankenkasse
Diese Bescheinigung bestätigt den Bezug von Mutterschaftsgeld und wird für den Elterngeldantrag benötigt.
E
Elterngeld
Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten, um sich um die Betreuung zu kümmern.
Es soll den Einkommensverlust nach der Geburt teilweise ausgleichen.
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus ist eine flexible Variante des Elterngeldes.
Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden.
Diese Variante ist besonders sinnvoll, wenn nach der Geburt in Teilzeit gearbeitet wird.
Elternzeit
Elternzeit ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch, kein Geld.
Sie ermöglicht es Eltern, ihre Arbeit zu unterbrechen oder zu reduzieren, um ihr Kind zu betreuen.
Elternzeit und Elterngeld werden häufig kombiniert, sind aber rechtlich voneinander getrennt.
F
Fiktionsbescheinigung
Eine vorläufige Bescheinigung über den Aufenthaltsstatus, wenn ein Aufenthaltstitel verlängert wird.
Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen für den Elterngeldanspruch relevant sein.
G
Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde des Kindes ist eine zwingende Voraussetzung für den Elterngeldantrag.
Erst nach der Geburt kann Elterngeld beantragt werden. Die Geburtsurkunde mit dem Vermerk „Elterngeld“ ist Teil der Antragsunterlagen.
Geschwisterbonus
Eltern erhalten einen Geschwisterbonus, wenn ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei weitere Kinder unter 6 Jahren im Haushalt leben. Es gibt Ausnahmen wenn es ein Geschwisterkind mit Behinderung gibt. Dann wird die Altersgrenze für den Geschwisterbonus auf 14 Jahre angehoben.
Der Bonus beträgt 10 % des Elterngeldes, mindestens 75 € pro Monat.
K
Kindergeld
Kindergeld ist eine eigenständige staatliche Leistung und wird unabhängig vom Elterngeld gezahlt.
Es wird nicht als Einkommen auf das Elterngeld angerechnet.
Künstlersozialkasse (KSK)
Selbstständige Künstler:innen und Publizist:innen sind häufig über die KSK versichert.
Während des Elterngeldbezugs können sich Besonderheiten ergeben, z. B. beim Versicherungsschutz. Zum Thema KSK gibt es ein gesondertes Video im Elterngeld-Kurs.
L
Lebensmonat
Beim Elterngeld wird in Lebensmonaten und nicht in Kalendermonaten gerechnet.
Ein Lebensmonat beginnt am Geburtstag des Kindes und endet einen Tag vor dem nächsten Geburtstag.
M
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld wird während der Mutterschutzfrist gezahlt.
Diese Monate gelten als Basiselterngeldmonate und reduzieren die Anzahl der Monate, für die Elterngeld beantragt werden kann.
Mehrlingszuschlag
Bei Mehrlingsgeburten (z. B. Zwillinge) gibt es einen Zuschlag von 300 € pro Monat für jedes weitere Kind.
N
Nebenjob während Elterngeld
Während des Elterngeldbezugs darf bis zu 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
Das Einkommen kann die Höhe des Elterngeldes beeinflussen.
Sobald man mehr als 32 Stunden (im Durchschnitt) pro Woche arbeitet, verliert man den Anspruch auf Elterngeld.
P
Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus kann zusätzlich zu den 12-14 Monaten BasisElterngeld beantragt werden.
Wenn beide Eltern (oder bei Alleinerziehenden der eine Elternteil) gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, und das über einen Zeitraum von mindestens 2, maximal 4 Monaten, kann man (Partnerschafts)bonusmonate bekommen. In diesem Zeitraum bekommt man i.d.R. so viel Elterngeld, wie man im ElterngeldPLUS-Modell bekommen würde.
R
Rückwirkende Antragstellung
Elterngeld kann maximal drei Monate rückwirkend gezahlt werden – gerechnet ab dem Monat der Antragstellung. Deshalb macht es Sinn, den Elterngeldantrag innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt zu stellen, um keinen Monat Elterngeld zu „verpassen“.
S
Selbstständig
Bei Selbstständigen basiert die Elterngeldberechnung auf dem steuerlichen Gewinn, nicht auf dem Umsatz.
Die Planung ist hier besonders wichtig, da sich Entscheidungen frühzeitig auswirken können. Eine weitere wichtige Unterscheidung bezieht sich auf den Bemessungszeitraum. Es wird das letzte abgeschlossene Kalenderjahr zur Berechnung des Elterngeldes verwendet. Wenn es in diesem Jahr große Einkommensausfälle (z.B. wg. Elterngeldbezug eines jüngeren Geschwisters, Mutterschutz, Krankheit etc.) gab, kann der Bemessungszeitraum um ein ganzes Jahr – oder sogar mehrere Jahre – nach hinten geschoben werden.
Steuerklasse
Die Steuerklasse beeinflusst das Nettoeinkommen und damit indirekt die Höhe des Elterngeldes.
Ein Steuerklassenwechsel kann sinnvoll sein, muss aber rechtzeitig erfolgen. Bitte lass dich zu diesem Thema im Zweifel von (d)einem Steuerberater/in beraten.
U
Unterbrechungsmonate
Bestimmte Monate können bei Angestellten aus dem Bemessungszeitraum herausgenommen werden, z. B. bei Mutterschutz, Krankheit oder Elternzeit.
Bei Selbstständigen werden nicht einzelne Monate, sondern direkt das ganze Jahr herausgenommen.
V
Verlustmonat
Ein Monat, für den kein Elterngeld gezahlt wird – etwa, wenn der Antrag zu spät gestellt wurde oder kein Anspruch bestand, z.B. weil die maximal erlaubte Anzahl der gearbeiteten Wochenstunden überschritten wurde.
Zusammenfassung
Elterngeld ist komplex, aber mit dem richtigen Wissen gut planbar.
Je früher man sich mit den Begriffen und Regelungen beschäftigt, desto mehr lässt sich noch gestalten.
Bist du bereit, dein Elterngeld zu beantragen? Dann schau gerne mal bei meinem Video-Kurs vorbei, in dem ich dich Schritt für Schritt durch deinen Elterngeldantrag begleite.