Der Partnerschaftsbonus: Extra Monate für den entspannten Berufseinstieg

Der Partnerschaftsbonus gibt dir 2-4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus (der sich dann „Bonusmonate“ nennt) in Anspruch nehmen. Er soll den Wiedereinstieg in den Beruf unterstützen.

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus bringt 2–4 Extra-Monate ElterngeldPlus pro Elternteil, aber nur wenn beide:

  • Teilzeit arbeiten (24–32 Std./Woche)
  • Gleichzeitig, für 2–4 aufeinanderfolgende Monate

Für Alleinerziehende gilt: 2-4 Monate in Teilzeit (24-32 Stunden/Woche) arbeiten. Es nennt sich dann nicht Partnerschaftsbonusmonate, sondern einfach Bonusmonate und kann ebenfalls online beim Elterngeldantrag angegeben werden.

Du bekommst den ElterngeldPlus-Satz (nicht volles Basiselterngeld) als Zusatz zu deinen Hauptmonaten. Meistens werden die (Partnerschafts-)Bonusmonate ganz am Ende des Elterngeldbezugs genommen, bevor man wieder Vollzeit in den Job einsteigt oder einfach das Elterngeld auslaufen lässt.

Wie viel gibt’s?

Gleicher Monatsbetrag wie ElterngeldPlus (= Hälfte deines Basiselterngelds).

Wer kann ihn bekommen?

✅ Beide Eltern:

  • Leben mit Kind zusammen
  • Beide 24–32 Std./Woche in denselben 2–4 Monaten
  • Keine anderen Vollzeit-Leistungen (z. B. ALG I)

✅ Oder Alleinerziehende:

  • Lebt allein mit Kind
  • Arbeitet 24–32 Std./Woche für 2–4 Monate
  • Hat alleiniges/hauptsächliches Sorgerecht

So beantragst du

  1. Monate planen: Welche 2–4 Monate passen für 24–32 Std./Woche? Wichtig: Du musst dabei KEIN GELD VERDIENEN (aber du kannst). Die Regel besagt nur, dass 24–32 Std. pro Woche gearbeitet werden müssen. Für Selbstständige, die arbeiten und Rechnungen später schreiben, passt das also auch.
  2. Im Elterngeld-Antrag angeben
  3. Arbeitsnachweis einreichen als Angestellte oder als Selbstständige manuell mitschreiben, um bei späteren Nachfragen Nachweise zu haben.

Wenn einer nicht genug arbeitet?

Wenn die Bedingungen nicht erfüllt werden, entfällt der Anspruch für BEIDE für diesen Monat und eine Rückzahlung an die Elterngeldstelle kann gestellt werden. Deshalb: Gut planen!

Vergleich Elterngeld-Optionen

OptionMax. DauerMonatsbetragArbeit erlaubt
Basiselterngeld12–14 Monate65–100% Einkommen≤32 Std./Woche
ElterngeldPlus24–28 Monate= Hälfte BasisElterngeld≤32 Std./Woche
Partnerschaftsbonus2–4 MonateElterngeldPlus-Satz24–32 Std. (Pflicht)

Nutze gerne die kostenlosen Tools

✅ Berechtigungs-Quiz – Kann ich’s bekommen?
✅ Elterngeld-Rechner – Wie viel genau?

Bist du schwanger und möchtest gerne deinen Elterngeldantrag ausfüllen?
Dann schau hier vorbei!

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