Häufige Fragen zum Elterngeld

Was ist Elterngeld

Elterngeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland. Es soll Eltern dabei unterstützen, den Einkommensverlust nach der Geburt ihres Kindes auszugleichen, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise unterbrechen.

Elterngeld können Mütter und Väter erhalten, die

  • ihr Kind selbst betreuen und erziehen,
  • mit dem Kind in einem Haushalt leben,
  • in Deutschland wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hier haben,
  • nach der Geburt nicht oder nur eingeschränkt arbeiten (maximal 32 Stunden)
  • Alleine oder mit dem Partner weniger als 175.000€ zu versteuerndes Einkommen im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor der Geburt verdient haben.

Ja. Auch ausländische Staatsangehörige können Elterngeld erhalten, wenn sie

  • in Deutschland leben und
  • einen gültigen Aufenthaltstitel haben, mit dem sie eine Arbeitserlaubnis haben und sozialsteuerpflichtig sind.

Die genauen Voraussetzungen hängen vom Aufenthaltsstatus ab.

Es gibt drei Formen:

  • Basiselterngeld (Minimum 300€, Maximum 1800€)
  • ElterngeldPlus (Minimum 150€, Maximum 900€)
  • Partnerschaftsbonus/Bonusmonat (zählt wie ElterngeldPlus).

Voraussetzung: 24-32 Std/Woche Arbeiten. Soll den Wiedereinstieg in den Job erleichtern.)

Welche Variante sinnvoll ist, hängt stark von deiner/eurer beruflichen und familiären Situation ab.

Das BasisElterngeld liegt in der Regel zwischen 300€ und 1.800€ pro Monat.
Die genaue Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt.

Grundlage ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen vor der Geburt.
Davon werden je nach Einkommenshöhe etwa 65–67 % als Elterngeld ersetzt.
Es gibt Sonderregelungen, z. B. für Selbstständige, Mutterschutz oder Einkommensschwankungen.
Verwende den Elterngeld-Rechner, um dein voraussichtliches Elterngeld zu berechnen.

Elterngeld wird nicht automatisch gezahlt.
Du musst es aktiv beantragen, sonst erhältst du kein Elterngeld.

Der Antrag wird bei der zuständigen Elterngeldstelle deines Bundeslandes gestellt.
In vielen Bundesländern – z. B. Bayern – erfolgt der Antrag digital über ein Online-Portal.
Elterngeld kann man erst NACH der Geburt des Kindes beantragen. Den Antrag kann man allerdings vorab vorbereiten, um nach der Geburt möglichst wenig Arbeit damit zu haben.

Typische Unterlagen sind unter anderem:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Einkommensnachweise vor der Geburt
  • Steuerbescheide (bei Selbstständigen)
  • Arbeitgeberbescheinigungen
  • Angaben zu Mutterschutz und Elternzeit

Welche Unterlagen genau nötig sind, hängt von deiner Situation ab.

Ja, das ist möglich.
Während des Elterngeldbezugs darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Das Einkommen kann jedoch Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes haben.

Grundsätzlich gilt: Elterngeld setzt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus.
In bestimmten Fällen (z. B. Entsendung ins Ausland) kann dennoch ein Anspruch bestehen. Das ist immer eine Einzelfallprüfung.

Rückwirkend ist das für 3 Monate möglich, deshalb sollte Elterngeld auf jeden Fall innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt beantragt werden!

Bei Selbstständigen ist in der Regel das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt der Bemessungszeitraum. Zur Berechnung wird der steuerliche Gewinn verwendet. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei Bezug von Mutterschaftsleistungen oder schwangerschaftsbedingter Erkrankung) kann ein früherer Zeitraum gewählt werden („Ausklammerung“). Bei Selbstständigen wird dabei direkt ein ganzes Kalenderjahr nach hinten geschoben.

Ja, eine Teilzeitarbeit von bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt ist erlaubt. Aber Vorsicht: Das Einkommen wird auf das Basis-Elterngeld angerechnet. Um Abzüge zu minimieren, ist hier das Elterngeld Plus oft die finanziell klügere Wahl, da der Deckelbetrag (der „Anrechnungsfreibetrag“) höher liegt.

Wenn du aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung weniger verdient hast oder Mutterschaftsgeld bezogen hast, können diese Monate auf Antrag ausgeklammert werden. In diesem Fall rutscht der Bemessungszeitraum weiter in die Vergangenheit, damit dein Elterngeld auf Basis deines „gesunden“ Einkommens berechnet wird.

Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und beide mindestens 2 Monate ihr Einkommen reduzieren, stehen euch insgesamt (statt 12) 14 Monate Basis-Elterngeld zu. Diese könnt ihr flexibel aufteilen, wobei ein Elternteil mindestens zwei und maximal zwölf Monate beziehen kann.

Nein, das geht leider nicht, da beide Gelder das gleiche Ziel haben: Die finanzielle Absicherung der Mutter nach der Geburt. Wenn du Mutterschaftsleistungen erhältst (die i.d.R. höher sind als das Elterngeld), werden diese Monate auf das Elterngeld „angerechnet“. Das bedeutet, dass dir dann entsprechend weniger Monate Elterngeld zustehen. Wenn du (wie üblich) 8 Wochen Mutterschaftsleistungen beziehst, bekommst du dann statt 12 nur noch 10 Monate Elterngeld.

Häufige Fragen zum Elterngeld-Guide (Video-Kurs)

Was genau ist der Elterngeld-Guide Video Kurs?

Der Elterngeld-Guide ist ein strukturierter Video-Kurs, der dich Schritt für Schritt durch den digitalen Elterngeld-Antrag führt – verständlich, alltagsnah und angepasst an deine Lebenssituation.

Nein.
Alle Inhalte werden einfach und verständlich erklärt.

Für werdende Eltern, die

  • Elterngeld sicher beantragen möchten,
  • Fehler vermeiden wollen,
  • eine klare Anleitung statt langer Broschüren suchen.

Aktuell für Bayern.

Weitere Bundesländer werden Schritt für Schritt ergänzt

Du hast 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte, Videos und Downloads.

Ja, das ist sogar ideal.
Du bereitest den Antrag in Ruhe vor und reichst ihn nach der Geburt entspannt ein.

Der Kurs ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
Er gibt dir jedoch die nötige Sicherheit und Struktur, um deinen Antrag korrekt auszufüllen.

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